Hilfe zum schreiben des Gedächtnisprotkolls

Hilfe zum schreiben des Gedächtnisprotkolls

Tipps zum Schreiben eines Gedächtnisprotokolls:
Es wichtig, dass du ein Gedächtnisprotokoll schreibst den es kommt vor, dass erst einige Monaten nach dem Vorfall noch ein Verfahren eröffnet wird (auch die Polizei hält alles in ihren Unterlagen fest!). Auch ZeugInnen von Übergriffen sollten ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, also spreche möglichst schnell Menschen an, von denen du weißt, dass sie den Vorfall beobachtet haben. Beinhalten sollte ein Gedächtnisprotokoll auf jeden Fall: Ort, Zeit und Art (Festnahme, Gewahrsamnahme, Wegtragen, Gewaltausübung) des Übergriffs, sowie Anzahl, Diensteinheit und Aussehen der Personen die dich mitgenommen haben bzw. wenn es zu Verletzungen kam, die dich verletzt haben. Ein Gedächtnisprotokoll darf dich und vor allem andere nie belasten. Es sollte ausschließlich Fakten beinhalten. Aktionen die mit der Festnahme an sich nichts zu tun haben und vor, während oder nach einer Festnahme liefen gehören auf keinen Fall in ein solches Protokoll. Das Gedächtnisprotokoll ist erstmals nur für dich bestimmt und dient als Gedankenstütze, sollte also sicher aufbewahrt werden.

Aufbau eines Gedächtnisprotokolls:
Am Anfang steht dein Name, das Datum, Uhrzeit des Geschehens und der genaue Ort des Geschehens (Kreuzung, Straße etc.).
Die Beobachtungen sollten so genau wie möglich beschrieben werden:
➢ Wer wurde festgenommen/angegriffen (Person beschreiben evtl. mit Name oder anonymisiert
➢ Wurde dabei Gewalt ausgeübt?
➢ Wie waren die Bullen ausgerüstet, bzw. mit welchen Mitteln wurde vorgegangen?
➢ Wurde jemand verletzt? Wodurch? Durch wen (Einheitszeichen auf Helm oder Rücken, Kennzeichen von Polizeibus oder Pkw)?
➢ Evtl. Reaktionen von umstehenden Polizisten?
➢ Sind Namen oder Dienstnummern der Polizisten bekannt?
➢ Wurde medizinische Hilfe durch die Polizisten zugelassen bzw. geleistet?
➢ Sind Gründe für die Verhaftung bzw. den Übergriff genannt worden?
Diese Punkte sind natürlich nicht alles und es ist immer Situationsabhängig was sonst noch wichtig ist.

Wohin damit?
Am besten du gibst es direkt der Rechtshilfe deines Vertrauens. Sie heben die Protokolle an sicheren Orten auf und leiten sie weiter an die Anwälte. Wenn keine Rechtshilfegruppe in deiner Nähe ist kannst du es auch direkt an den/die AnwältIn deines Vertrauens geben oder zur Not anonymisiert zu hause aufbewahren.
Wichtig: Das Protokoll niemals unverschlüsselt per Mail verschicken und, wenn möglich auch nicht postalisch sondern am besten persönlich übergeben. Entwürfe oder Kopien sollten niemals einfach im Altpapier landen bzw. unnötig aufgehoben werden.

Und noch mehr Tipps…

Es kommt häufig vor, dass du Wochen oder Monate nachdem Du dich an einer Aktion/Demo beteiligt hast, von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft kontaktiert wirst. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sie an dich herantreten.

Es kann sein, dass du eine Vorladung bekommst. Spätestens jetzt solltest Du Dich an den EA oder die Rote Hilfe wenden und das Vorgehen gemeinsam besprechen. Wirst Du von der Polizei vorgeladen, musst Du nicht mal hingehen (bei der Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter sieht das anders aus). Auf keinen Fall aber ist eine Vorladung Grund, in Panik zu geraten und auf irgendeinen „Handel“ mit der Staatsgewalt zu spekulieren! Hier gilt wie immer: Ruhe bewahren – Widerstand organisieren! Bisher war der Repressionsapparat noch immer eher bereit, seine Verfolgung zurückzunehmen, wenn in einem Fall großer öffentlicher Druck aufgebaut werden konnte, als wenn die Verfolgten sich einschüchtern ließen! Als BeschuldigteR (so heißt das im Ermittlungsverfahren) oder AngeklagteR (im Strafprozess) hast Du jedes Recht, die Aussage zu verweigern, in jeder Phase des Verfahrens. Das solltest du zu Beginn der Verfolgung auf jeden Fall tun, nie ein Wort „zur Sache“.
Statt eines Prozesses kannst du als Beschuldigter/m nach einer Aktion auch ein sog. Strafbefehl bekommen. Das ist quasi ein Urteil ohne Verhandlung. Lege in jedem Fall dagegen innerhalb von 2 Wochen erstmal einen formlosen Widerspruch ein, damit du Zeit gewinnst und dich informieren kannst. Hier kann dir die Rote Hilfe helfen. Der Widerspruch kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens – also auch noch während eines Verhandlungstermins – zurückgezogen werden. Mehr dazu unter
http://www.rote-hilfe.de/infos_hilfe/infos_zu_strafbefehlen
Unterstützung kannst du zum Beispiel von der Roten Hilfe (schau im Internet nach, ob es eine Ortsgruppe in deiner Region gibt) oder kultusminister-nachsitzen.antirep@gmx.de

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